Praxis Dr. Arnold
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Patientenverfügung

Viele  Menschen haben Sorge, dass am Ende Ihres Lebens durch die medizinischen  Möglichkeiten unserer Zeit unnötige Maßnahmen ergriffen werden, um den Sterbeprozess zu  verzögern. Vorausverfügungen für diesen Fall stellen auch für die Ärzte  eine sehr wichtigere Möglichkeit dar, den entscheidenden mutmaßlichen Willen eines Patienten, der sich nicht mehr selbst äußern kann zu  erfahren und in den Entscheidungsprozess, was medizinisch zu tun und zu  lassen ist einzubeziehen.

Der Bundestag hat  2009 endlich ein Gesetz dazu beschlossen,das in Zukunft Klarheitschaffen wird: Die Patientenverfügung ist bindend, wenn die Situation klar zutreffend dort beschrieben ist und es gibt keine Zeitbegrenzung in der Gültigkeit !

Es gibt eine Vielzahl dafür ausgearbeiteter Formulare, die aber alleine das Problem  nicht konkret genug beschreiben. Es ist daher notwendig, in einer selbst formulierten Weise seinen Willen kundzutun. Dazu ist es hilfreich, in Gesprächen mit Angehörigen, dem Hausarzt oder anderen Vertrauenspersonen die eigenen Vorstellungen zu entwickeln und immer wieder zu besprechen., welche Werte einem am Ende seines Lebens besonders wichtig sind  ( z.B. .klares Denken, keine  Schmerzen, ein Tod zuhause, möglichst langes Leben , Organspende usw.)

Daneben sollten Sie  einer Person des absoluten Vertrauens eine Vollmacht für die Situation  geben, in der man sich nicht mehr selbst äußern kann. (“Vorsorgevollmach”). So eine Vollmacht kann sich natürlich auch auf andere Bereiche erstrecken (  Bankgeschäfte - Vorsicht: extra Bankformular nötig! - , Wohnungsauflösung, Heimverträge, Behörden, Post ).

Ich habe Ihnen im  folgenden Abschnitt einige Punkte zusammengestellt, wozu sich eine individuell abgefasste Patientenverfügung äußern könnte. Je konkreter  sich in höherem Alter eine bestimmte Erkrankung oder ein möglicher Verlauf abzeichnet, desto genauer kann die Erklärung darauf abzielen.  

  • Ich möchte nicht mehr wiederbelebt werden, wenn .......
  • Ich möchte an keine  Beatmungsmaschine mehr angeschlossen werden wenn........
  • Für den Fall dass  ich ............., möchte ich nicht mit einer Sondenernährung am Leben gehalten werden
  • Alle medizinischen Maßnahmen sollen eingestellt werden, falls .......
  • Für die  Schmerzbehandlung im Fall einer mit größerer Wahrscheinlichkeit  tödlich verlaufenden Erkrankung  wünsche ich mir .............

Sie merken schon bei der kurzen Übersicht, wie schwierig es ist, sich für solche konkreten  Situationen im Voraus zu äußern.

Im internet gibt es  z.B. unter der Adresse des Bundesjustizministeriums (www.bmj.bund.de - dort über Suchen nach “Patientenverfügung” hilfreiche Textbausteine zur Auswahl  und auch zum Auszudrucken ) Suchen Sie daneben Hilfe im Gespräch mit  Angehörigen und vor allem auch Hausarzt. Ich bin als Palliativmediziner besonders auf solche Gespräche vorbereitet und biete  als individuelle Gesundheitsleistung auch ausführliche Beratungen außerhalb der Sprechstunde an.

 Es ist hilfreich, die Patientenverfügung bei Angehörigen, Ärzten, Heimleitung usw. zu hinterlegen.

Die derzeit wohl beste Möglichkeit zum Verfassen einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht finden Sie in einer Broschüre der bayerischen  Justizbehörden
( herausgegeben im Beck  Verlag. gegen Schutzgebür erhältlich im Buchhandel ) und auch einzusehen über folgenden link:
http://www.verwaltungsportal.bayern.de/Anlage1928142/VorsorgefuerUnfall,Kr ankheitundAlter.pdf
 

 Ebenfalls sehr empfehlen kann ich Ihnen die internetseiten des  Christopherus-Hospizvereins, die unter
http://www.chv.org/information/info_03.html aufgerufen werden kann.und Informationen unter www.medizinethik.de , wo Muster von Patientenverfügungen von unzähligen Organistionen abzurufen sind